Energetische Sanierung

für die Energetische Sanierung bei einer Bestandimmobilie sind drei verschiede Phasen der Ingenieurleistungen erforderlich, wie folgt:

 

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Bilanzierung des Gebäudes gemäß GEG 2024 und dadurch maximale Fördermittel durch die BAFA und KFW erreichen


Fachplanung Energetische Sanierung

Eine detailgenaue Planung ist wichtig zum Einholen von Angeboten...


Baubegleitung Energetische Sanierung

Zur Qualitätssicherung und Dokumentation gegenüber des Zuschussgebers ist die Baubegleitung obligatorisch.

Folgende Leistungen können Sie bei uns anfragen

Für die Beantragung und abschließende Dokumentation der Fördermittel bei der BAFA und KFW ist ein zertifizierter Energieeffizienzberater/in obligatorisch. Auch der iSFP und die Erfüllungserklärung können ausschließlich von einem Energieeffizienzexperten/in aufgestellt werden. 

Einzelmaßnahmen

Sollen nur eine Maßnahmen, wie einzelne Fenster getauscht werden können wir Sie beim Antrag auf Fördermittel und der Dokumentation der Ausführung unterstützen.

  • 300,00€   Fördermittelbeantragung
  • 100,00€/Stunde Baubekleidung

iSFP Ein- und Zweifamilienhaus

gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 650€ für das Gebäude.  Wir bieten Ihnen den iSFP gemäß standardisiertem Verfahren aufstellen und bei der BAFA einreichen für

  • 1200,00€    individueller Sanierungsfahrplan für Ein- bis Zweifamilienhaus, Eigenanteil 600,00€

an.

Energieausweis nach Bedarf

Nach erfolgter energetischer Sanierung wird ein Bedarfsausweis erforderlich. Im Zusammenhang mit unsererseits aufgestellten iSFP's  bieten wir die Leistung 
wie folgt an.

  • 120,00 € Bedarfsausweis auf Basis des iSFP

iSFP Mehrfamilienhaus

gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 850€ für das Gebäude. 

 ISFP gemäß standardisiertem Verfahren aufstellen und bei der BAFA einreichen.

  • 1700,00€    individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bis 8 Wohneinheiten
  • Wohngebäude mit mehr als 8 Wohneinheiten müssen einzeln angefragt werden

Energetische Fachplanung

Energetische Fachplanung für ein Maßnahmenpaket kann ebenfalls mit 50% der Honorarkosten gefördert werden. Bei Ein- bis Zweifamilienhäuser beträgt der max. förderfähige Betrag  5.000€ für Planung und Baubegleitung zusammen. Das bedeutet ein Fördergeldzuschuss von 2500,00€/Gebäude. Bei Mehrfamilienhäuser betragen die max. förderfähigen Kosten 2.000,00€/Wohnung bis zum Höchstbetrag von 20.000€/Gebäude (entspricht 10 Wohneinheiten).

iSFP Wohnungseigentümergemeinschaften

gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 850€ für das Gebäude und 250€ für eine Versammlung zur Vorstellung des iSFP's. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein individuelles Angebot erfoderlich.

Energetische Baubegleitung

Energetische Baubegleitung für ein Maßnahmenpaket kann ebenfalls mit 50% der Honorarkosten gefördert werden. Bei Ein- bis Zweifamilienhäuser beträgt der max. förderfähige Betrag  5.000€ für Planung und Baubegleitung zusammen. Das bedeutet ein Fördergeldzuschuss von 2500,00€/Gebäude. Bei Mehrfamilienhäuser betragen die max. förderfähigen Kosten 2.000,00€/Wohnung bis zum Höchstbetrag von 20.000€/Gebäude (entspricht 10 Wohneinheiten).

Einzelberatung

Gern können Sie bei uns eine Einzelberatung außerhalb der vorgestellten Programme anfordern. Hierzu brauchen wir Ihr Anforderungsprofil für die Beratung, oder einfach ein Beratungsgespräch.

  • 100,00 €   Beratungsgespräch 

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