
Energetische Sanierung
für die Energetische Sanierung bei einer Bestandimmobilie sind drei verschiede Phasen der Ingenieurleistungen erforderlich, wie folgt:
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bilanzierung des Gebäudes gemäß GEG 2024 und dadurch maximale Fördermittel durch die BAFA und KFW erreichen
Fachplanung Energetische Sanierung
Eine detailgenaue Planung ist wichtig zum Einholen von Angeboten...
Baubegleitung Energetische Sanierung
Zur Qualitätssicherung und Dokumentation gegenüber des Zuschussgebers ist die Baubegleitung obligatorisch.
Folgende Leistungen können Sie bei uns anfragen
Für die Beantragung und abschließende Dokumentation der Fördermittel bei der BAFA und KFW ist ein zertifizierter Energieeffizienzberater/in obligatorisch. Auch der iSFP und die Erfüllungserklärung können ausschließlich von einem Energieeffizienzexperten/in aufgestellt werden.
Einzelmaßnahmen
Sollen nur eine Maßnahmen, wie einzelne Fenster getauscht werden können wir Sie beim Antrag auf Fördermittel und der Dokumentation der Ausführung unterstützen.
- 300,00€ Fördermittelbeantragung
- 100,00€/Stunde Baubekleidung
iSFP Ein- und Zweifamilienhaus
gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 650€ für das Gebäude. Wir bieten Ihnen den iSFP gemäß standardisiertem Verfahren aufstellen und bei der BAFA einreichen für
- 1200,00€ individueller Sanierungsfahrplan für Ein- bis Zweifamilienhaus, Eigenanteil 600,00€
an.
Energieausweis nach Bedarf
Nach erfolgter energetischer Sanierung wird ein Bedarfsausweis erforderlich. Im Zusammenhang mit unsererseits aufgestellten iSFP's bieten wir die Leistung
wie folgt an.
- 120,00 € Bedarfsausweis auf Basis des iSFP
iSFP Mehrfamilienhaus
gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 850€ für das Gebäude.
ISFP gemäß standardisiertem Verfahren aufstellen und bei der BAFA einreichen.
- 1700,00€ individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude bis 8 Wohneinheiten
- Wohngebäude mit mehr als 8 Wohneinheiten müssen einzeln angefragt werden
Energetische Fachplanung
Energetische Fachplanung für ein Maßnahmenpaket kann ebenfalls mit 50% der Honorarkosten gefördert werden. Bei Ein- bis Zweifamilienhäuser beträgt der max. förderfähige Betrag 5.000€ für Planung und Baubegleitung zusammen. Das bedeutet ein Fördergeldzuschuss von 2500,00€/Gebäude. Bei Mehrfamilienhäuser betragen die max. förderfähigen Kosten 2.000,00€/Wohnung bis zum Höchstbetrag von 20.000€/Gebäude (entspricht 10 Wohneinheiten).
iSFP Wohnungseigentümergemeinschaften
gefördert werden 50% der Honorarkosten bis 850€ für das Gebäude und 250€ für eine Versammlung zur Vorstellung des iSFP's. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein individuelles Angebot erfoderlich.
Energetische Baubegleitung
Energetische Baubegleitung für ein Maßnahmenpaket kann ebenfalls mit 50% der Honorarkosten gefördert werden. Bei Ein- bis Zweifamilienhäuser beträgt der max. förderfähige Betrag 5.000€ für Planung und Baubegleitung zusammen. Das bedeutet ein Fördergeldzuschuss von 2500,00€/Gebäude. Bei Mehrfamilienhäuser betragen die max. förderfähigen Kosten 2.000,00€/Wohnung bis zum Höchstbetrag von 20.000€/Gebäude (entspricht 10 Wohneinheiten).
Einzelberatung
Gern können Sie bei uns eine Einzelberatung außerhalb der vorgestellten Programme anfordern. Hierzu brauchen wir Ihr Anforderungsprofil für die Beratung, oder einfach ein Beratungsgespräch.
- 100,00 € Beratungsgespräch